Verletzung Datenschutz (Wahlen)
Hallo Doris,
» ich finde für Deine These keine Rechtsgrundlage weder
» im Sozialgesetzbuch IX noch in der Wahlordnung.
Und wie begründest du deine These der Sozialdatenverletzung>
» Mich würde daher interessieren, woraus Du das "Recht",
» die Wählerliste einfach "abzuschreiben", ableitest>
Wie willst du sonst Wahlberechtigte wegen einer "Stützunterschrift" ansprechen>
LG
Hotte
--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."