Verletzung Datenschutz (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 13.10.2010, 18:16 (vor 5852 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,
» ich finde für Deine These keine Rechtsgrundlage weder
» im Sozialgesetzbuch IX noch in der Wahlordnung.

Und wie begründest du deine These der Sozialdatenverletzung>

» Mich würde daher interessieren, woraus Du das "Recht",
» die Wählerliste einfach "abzuschreiben", ableitest>

Wie willst du sonst Wahlberechtigte wegen einer "Stützunterschrift" ansprechen>

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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