Verletzung Datenschutz (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 12.10.2010, 11:07 (vor 5853 Tagen) @ ke061005

Hallo,

» Dort hat ein Kandidat für die Schwerbehindertenvetretung, eine Email an
» alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten geschrieben, in der er sie
» aufruft ihn zu wählen.
Da stellt sich gleich mal die Frage woher er die Namen hat.

» Worüber sich die Leute aufregen ist, dass alle Namen im Emai-Verteiler
» (alle über An: versendet) zu sehen sind.
Zurecht :-(

» Ihre Frage war nun, ob der Wahlablauf abgebrochen werden muss
Nein

» ob eine Anfechtung nach der Wahl erfolgen kann oder ob dies keinen Einfluss auf die Wahl hat.
Eine Wahl wir i.d.R. angefochten, wenn der AG nachweisbar Einfluß auf die Wahl genommen hat oder wenn der Wahlvorstand gegen die Wahlordnung verstoßen hat.
Beides ist offensichtlich nicht der Fall.

Um den Verursacher zu "bestrafen" gibt es folgende Möglichkeiten:
- Anzeige erstatten wg. Verstoß gegen den Datenschutz.
- Information an den Datenschutzbeauftragten um hier tätig zu werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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