Verletzung Datenschutz (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 12.10.2010, 19:41 (vor 5853 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

» wie hat sich dieser Kandidat denn diese Daten verschafft, die dem
» Sozialdatenschutz unterliegen> Außerdem hat er durch seine E-Mail
» Sozialdaten betriebsöffentlich bekannt gemacht, die dem Sozialdatenschutz
» unterliegen, und gleichzeitig für Wahlwerbung zweckentfremdet.


Moment mal. So einfach liegt der Fall wohl nicht.

Beispiel:

ich schaue bei uns in das Wählerverzeichnis. Als Kandidat habe ich dazu ein berechtigtes Interesse.
Dann schreibe ich mir Namen und Vornamen der Wahlberechtigten auf.
Auch das ist zulässig
Über ein internes Adressenverzeichnis, das jedem Mitarbeiter zugänglich ist, habe ich damit auch die eMailadresse und kann somit jeden anschreiben.
Welche Sozialdaten wurden damit veröffentlicht>
LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion