Verletzung Datenschutz (Wahlen)
Hallo miteinander,
darf ich nochmal ausdrücklich auf den Eingangsbeitrag hinweisen.
Es geht hier ausschliesslich um die Verwendung vom Vornamen und Namen der Schwerbehinderten im An-Feld einer Wahl-eMail.
Diese Daten sind betriebsöffentlich.
Wo ist hier der Verstoss gegen Datenschutz>
Wenn 3 oder 4 Stützunterschriften benötigt werden, ist das Aufschreiben aus dem Wählerverzeichnis also nicht erlaubt>
Wenn ich aber 50 Unterstützer benötige, ist das Abschreiben erlaubt>
Das kann es ja wohl nicht sein >
Wenn ich das ganze jetzt etwas ausdehne, dann darf die SB-Versammlung nicht in einem der Betriebsgebäude zur normalen Arbeitszeit stattfinden. Denn es könnten ja nichtbehinderte Kolleginnen und Kollegen sehen, wer alles diese Veranstaltung besucht. Sogar andere behinderte Kolleginnen und Kollegen können sehen, wer als sB Mensch an der Versammlung teilnimmt.
Das Verwenden der Namen im AnFeld der Mail war nach meiner Ansicht dumm. Aber kein Verstoss gegen irgendwelche Datenschutzgesetze.
LG
Hotte
--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."