Verletzung Datenschutz (Wahlen)
» Dort hat ein Kandidat für die Schwerbehindertenvetretung, eine Email an alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten geschrieben, in der er sie aufruft, ihn zu wählen.
Hallo,
wie hat sich dieser Kandidat denn diese Daten verschafft, die dem Sozialdatenschutz unterliegen> Außerdem hat er durch seine E-Mail Sozialdaten betriebsöffentlich bekannt gemacht, die dem Sozialdatenschutz unterliegen, und gleichzeitig für Wahlwerbung zweckentfremdet.
Demnach möglicherweise Straftat, die den Arbeitgeberbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten bzw. den Staatsanwalt interessieren dürften.
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Viele Grüße
Doris