Reisezeit (Freistellung)

hackenberger, Friday, 26.11.2010, 16:45 (vor 4909 Tagen) @ blaescher

Hallo blaescher,

grundsätzlich erfolgen Dienstreisen während der Arbeitszeit. Das heißt es gehört mit zu den Mandatsaufgaben/Pflichten und der AG hat einen entsprechend freizustellen. § 96 SGB IX.

Doch lese auch einmal diese Beiträge. Sie betreffen zwar den Geltungsbereich des BetrVG doch dürfte wohl hier eine analoge Anwendung gegeben sein.

[link=http://www.aas-web.de/service/index.php>kat=schulungsanspruch&id=16]Vergütung von Reisezeiten[/link]

Freizeitausgleich für Betriebsratsreisen

[link=http://www.aas-web.de/service/index.php>kat=schulungsanspruch&id=17]Erstattung der Fahrtkosten[/link]


Weiter auch einmal das SGB IX § 96 Abs. 6 und die Kommetierung lesen.
1. Ausgleich für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit
2. Umfang des Freizeitausgleichs
3. Geltendmachung
4. Fortzahlung des Arbeitsentgelts
5. Ausnahmsweise Abgeltung des Anspruchs auf Freizeitausgleich
6. Freizeitausgleich für Teilnahme an Schulungsveranstaltungen


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