Reisezeit (Freistellung)

blaescher, Heidelberg (Ba.-Wü.) und Bundesweit, Friday, 26.11.2010, 19:43 (vor 4909 Tagen) @ blaescher

Hallo an alle superschnellen beantworterInnen,

die Links zum BetrVG-Recht hab ich gelesen. Nur seh ich da 2 unsichere Komponenten:
1. es ist ein anderes Gesetz und
2. sind auch unterschiedliche Gerichtszuständigkeiten (Arbeits- und Verwaltungsgerichte). Zumindest reagiert mein AG gegenüber dem PR bei Gesprächen und Verhandlungen auf Hinweise auf Arbeitsgerichtsurteile gegenüber dem PR ziemlich resistent.

Die Erklärung von albarracin empfinde ich logisch. Würde es auch als Nichtübertragung auf Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen werten.
Schön wäre es, die Gerichte würden immer logisch etntscheiden.

@ Susanne:
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt bei uns 7,7 Stunden am Tag und 38,5 Stunden in der Woche. Der AG hat während den Verhandlungen nur eben versucht dem PR(und SBV) im Vergleich zur alten bisherigen Regelung entgegen zu kommen. Es sollte alo eine besserstellende Regelung aller Beschäftigten bei der Reisezeit geben, besser als Gesetz und TV. Die bisherige regelung war ja noch besser. Der AG hat aber die alte DV gekündigt.

--
Grüße
"blaescher"


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