Reisezeit (Freistellung)

hackenberger, Friday, 26.11.2010, 16:54 (vor 4909 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

grundsätzlich gelten gesetzliche Regelungen wie hier das SGB IX und ggf. PersVG. Aber AG dürfen AN immer besser stellen.

Hier darf nur der Mandatsträger nicht bessergestellt werden wie der "normale" AN. Ausnahme, wie es das Gesetz auch vorsieht, wenn aus betrieblichen Gründen aushalb der Regelarbeitszeiten Mandatsaufgaben anfallen. Dann sieht ja das Gesetz ja Freizeitausgleich innerhalb von 4 Wochen oder sonst Abgeltung wie Mehrarbeit vor, aber ohne ggf. allg. hier möglichen Zuschlägen.

Wobei nun alles auf Grund der aktuellen EuGH Entscheidung (Az.: C-429/09) sich für alle AN positiver entwickeln könnte, wenn die Gründe betreibsbedingt sind. Denn hier haben ja schon Rechtsmeinugen ganz berechtigt darauf hingewisen, dass diese Entscheidung die ein Feuerwehrmann dort erwirkt hat sich sehr weitgreifen auf alle Bereiche beruflicher Tätigkeiten nun auswirken könnte. Das EuGH ist in allen bisherigen Rechtsentscheidungen betreffend des Arbeitsleben stets positiv über bestehende BAG Rechtsprechung hinaus gegangen.


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