Reisezeit (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.11.2010, 16:46 (vor 4910 Tagen) @ blaescher

Hallo,

bei § 96 SGB IX und § 46 BPersVG handelt es sich um unmittelbar und zwingend geltende Rechtsnormen, die nicht tarifdisponibel sind und auch sonst nicht abdingbar.
Damit kann der Haus-TV m. E. mangels Regelungskompetenz keinerlei Rechtswirkung auf die Rechtsstellung und die damit verbundenen Kosten der SBV entfalten.
Maßgeblich für die Reisekosten der SBV dürfte weiterhin allein das SGB IX, BPersVG und die dazu ergangene Rechtsprechung sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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