höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 26.05.2011, 14:57 (vor 5629 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,
dein Einsatz in Ehren. Doch wir SchwbV sind ausschließlich für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig. Das andere ist die Sache/Zuständigkeit des PR/BR.

Hier sollte sich also der PR bitte bemühen/einsetzen. Das ist seine Pficht/Aufgabe.

Denn das noch so gut gemeinte Einbringen, kann später mal beim PR/BR oder AG zu Problemen führen. Ggf. auch erst bei Wechel der Personen dort oder wirtschaftkich schwierigieren Zeiten.

Der AG könnte ein solches Handeln, weil hier ja dann Arbeitszeit zweckwidrig, weil nicht durch ein Gesetz gedeckt, aufgewandt wird, dieses sogar als "Dienstvergehen" mit all den sich hieraus ergebenen Folgen werten.

Aber ja, ich weiß auch, dass einzelne Koll. es hier anders sehen und evtl. auch anders handhaben. So lange es gut geht ist es ja noch OK. Doch gerade als Mandatsträger kann man leicht einmal mit dem AG anecken, dann sucht er vielleich nach solchen Gründen um zu reagieren.

PS. Nur um den jetzt ggf. kommenden Anmerkungen vorzubeugen, nicht jedes Rückenleiden ergibt eine Schwerbehinderung/Gleichgestellung.


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