höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Allgemeines)
Hallo Diana,
noch folgender Hinweis, warum ich sage geht SchwbV nichts an.
Hier handelt es sich ja nicht um einen Schwerbehinderten/ Gleichgestellten Beamten. Also auch kein Schutz durch das SGB IX.
Jede Aktion hier kann nun dazu führen, dass der AG/Dienstherrn zur Feststellung kommt, ich muss diesen Beamten schon aus Vorsorgegründen zum Amtsarzt zur Prüfung ob noch eine Dienstfähigkeit besteht senden.
Das Ergebnis könnte im negativsten Fall dann die Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen sein. Also vorzeitige Zurruhesetzung mit dann ggf. nur einer Mindestversorgung. Denn die Dienstfähigkeit stellt der Dienstherr fest. Klar man kann dieses dann ggf. auch rechtlich prüfen lassen, aber mit offenem Ausgang.
Das Ganze ist zwar heute etwas "entschärft" durch den Grundsatz "REHA vor Rente/Pension und Teildienstfähigkeit" aber auch nur entschärft.
Die SchwbV ist eine einzelne Person im Gegensatz zum PR/BR-Gremium. Wenn nun also eine gut gemeinte Aktion dann ungeschickt endet, heißt es, dass habe ich der SchwbV zu verdanken, hätte sie sich doch um ihre Themen gekümmert.
Denn, wenn etwas ungeschickt läuft, vergessen die Koll. leider sehr schnell, dass man es ja gut gemeint hat.
Daher sollte man hier die zuständige handeln lassen. Also BR/PR und AG und ggf. betriebliche Sozialbetreuung.
Anders ist es, wenn einen der BR/PR und/oder AG um Unterstützung bitten, dann kann man gerne helfen sofern man helfen kann.