höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 12.07.2011, 11:15 (vor 5582 Tagen) @ DiGu

Hallo,

» Versucht es mal beim Integrationsamt, also im Landesverwaltungsamt.

Das Integrationsamt kommt nur dann ins Spiel, wenn es sich um Schwerbehinderte oder Gleichgestellte handelt. Denn nur dann können Mittel nach der SchwbAV in Anspruch genommen werden, sonst nicht.


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