höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Allgemeines)
» ...beraten sollte man jeden, der kommt
Hallo Big Ik,
das ist so nicht ganz korrekt und viiiel zu weitgehend. Es gehört keinesfalls zu den gesetzlichen Aufgaben einer SBV, jeden zu beraten, der kommt, wie Bernhard ja schon ausführlich feststellte und überaus stichhaltig begründete. Dafür gibt es keine Regelung in § 95 SGB IX und auch keine Rechtsgrundlage in einer sonstigen gesetzlichen Vorschrift.
» ...würde ich mit dem Integrationsamt direkt klären
Hier gibt es m.E. mit dem Integrationsamt absolut nichts zu klären, wie von Bernhard zutreffend klargestellt, weil es ja vom Integrationsamt keine Förderung für Nichtbehinderte gibt (§ 26 SchwbAV). Das Integrationsamt (§ 101 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) und die Ausgleichsabgabe (§ 77 Abs. 5 SGB IX) sind ausschl. für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte da. Die Ausgleichsabgabe darf nicht für Nichtbehinderte verwendet werden wegen der gesetzlichen Zweckwidmung der Ausgleichsabgabe.
--
Viele Grüße
Doris