höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Allgemeines)
» ...beraten sollte man jeden
Hallo Big Ik,
der Beratungsumfang steht keineswegs im Belieben der SBV, sondern ist gesetzlich begrenzt. Beratungen, die über das Gesetz hinausgehen und die nichts mit den gesetzlich festgelegten Aufgaben und Befugnissen der SBV zu tun haben, also ohne Rechtsgrundlage erfolgen, dürfen demnach nicht einfach auf Kosten des Arbeitgebers in der von ihm bezahlten Arbeitszeit erfolgen (§ 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX).
» ...erwähnst du einen Flyer von Nürnberg, in dem genau das gleiche steht, was ich vertrete
Dieser weitgehend gelungene Flyer ist genau in diesem Punkt zu "unscharf", soweit die SBV beispielsweise als Ansprechpartner für alle "Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen" dargestellt wird. Das ist deswegen zu weitgehend, da es für diese allgemeine Aussage gerade keine Rechtsgrundlage gibt. Die SBV ist nun mal kein allgemeiner [link=http://www.klinikum-ingolstadt.de/index.php>id=1776&MP=1586-2548]betrieblicher Sozialdienst[/link] für Beschäftigte.
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Viele Grüße
Doris