höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Allgemeines)
Werte Doris,
hier der Gesetzestext im Wortlaut von dir: "(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist." Wie soll man da trefflich trennen>
Alle, die tendenziell eher weniger als mehr beraten, finde ich schwierig. Ich kann rechtlich nichts finden, was jemanden abhalten sollte, das Umfeld von Schwerbehinderten, Behinderten und / oder durch Krankheit von Behinderung Bedrohten zu beleuchten und entsprechend Lebenshilfe anzubieten>
Wenn du rechtlich fundierte Materialien dazu hast, lasse ich mich absolut gerne belehren und überzeugen...
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Schönen Tag noch und viele Grüße,
Big Ik.
"Der HERR schafft Gerechtigkeit und Recht allen, die Unrecht leiden." (Psalm 103,6)
"Jeder sehe nicht auf das Seine, sondern auch auf das, was dem andern dient." Philipper 2,4