KSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Bubsel, Monday, 05.09.2011, 21:45 (vor 4639 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

habe nun alle notwendigen infos ausgefüllt (so hoffe ich wenigstens).
bitte gib' mir nochmal einen hinweis auf die betreffende stelle im gesetz, ich habe ausser den § 97 sgb ix nichts gefunden.
es geht ja um die fragestellung, ob eine gsbv an den kbr-sitzungen teilnehmen kann ohne dass vorher eine ordentlich wahl durchgeführt werden konnte.
unser ag ist der meinung, es müßte erst einmal alle betriebe ihre sbv wählen, dann könne man über eine ksbv nachdenken. bis dahin wären aber die schwerbehinderten menschen auf konzernebene nicht vertreten. das kann doch nicht richtig sein.

viele grüße
bubsel

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bubsel


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