KSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Doris, Tuesday, 06.09.2011, 10:28 (vor 4638 Tagen) @ Bubsel

Hallo Bubsel,

ja, Du hast die die Rechte und Pflichten einer Konzern-SBV von Gesetzes wegen (LPK-SGB IX/ Düwell, § 97 Rn. 43). Zur Wahrnehmung dieser konzernweiten Aufgaben bist Du berechtigt und verpflichtet. Dafür bedarf es hier keiner Wahlhandlungen, da es ja nichts zu wählen gibt, weil Du derzeit die einzige örtliche SBV konzernweit bist nach Deinen Angaben.

Damit verbunden ist auch die gesetzliche Pflicht der einzelnen Unternehmen des Konzerns, Dir die Anzeigen 2010 mit den kompletten Namensverzeichnissen der schwerbehinderten Beschäftigten zu übermitteln (§ 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) ggf. mit den entsprechenden Aktualisierungen für 2011 (§ 95 Abs. 2 SGB IX).

» Sollte ich zunächst einmal die KSBV übernehmen, gilt das Mandat dann bis zu den nächsten ordentlichen Wahlen oder könnten wir auch zwischendrin eine Wahl durchführen>

Sobald eine weitere SBV gewählt ist in einem der anderen Unternehmen des Konzerns, es also wenigstens zwei aktiv Wahlberechtigte gibt, ist die Konzern-SBV zu bestimmen nach [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_1043]§ 22 Abs. 2[/link] SchwbVWO. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los.

» ...mit dem Fokus, in den anderen Firmen die Wahl zur SBV anzustossen.

Nur "anzustossen" und auf die Wahl hinzuwirken wäre hier in diesem Sonderfall unzureichend. Denn zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Konzern-SBV gehört es, die örtlichen Wahlen selbst einzuleiten, d.h. etwa zur Wahlversammlung einzuladen (bei vereinfachter Wahl) oder den Wahlvorstand zu bestellen (bei förmlicher Wahl) jedenfalls in solchen Betrieben, in denen noch keine örtliche SBV besteht und sofern auch keine Gesamt-SBV existiert.

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Viele Grüße
Doris


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