Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)

derFragende, Sunday, 09.10.2005, 21:09 (vor 6780 Tagen)

Hallo ihr Lieben,


ich hätte da gern mal ein Problem...;-) . Folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen: Beamter in Berlin, war 2004 komplett krank, jetzt in 9/2005 wieder gesundet.
Frage 1: Ist der Anspruch auf die 5 Tage Schwerbehindertenurlaub 2004 gegeben>
Frage 2: Ist der Zusatzurlaub 2005 in 2006 übertragbar>
Zusatz: In berlin gilt im Ö.D. die Urlaubsregelung bei Beamten, dass sie ihren Jahresurlaub bis zu Ende des darauffolgenden Kalenderjahres nehmen dürfen.

Danke im voraus für eure Hilfe!

DerFragende


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