Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 13.10.2005, 18:24 (vor 6776 Tagen) @ derFragende

Geltendmachung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Gericht:BAG
Datum:26.06.1986
Aktenzeichen:8 AZR 555/84
Rechtsgrundlagen: § 1 TVG § 280 BGB § 284 BGB § 287 BGB § 286 BGB § 133 BGB § 157 BGB § 249 BGB § 5 BUrlG § 7 BUrlG § 1 SchwbG § 3 SchwbG § 44 SchwbG

Redaktioneller Leitsatz: Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abgesehen von dem Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub folgt, muß er innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahres geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, erlöscht er mit Ablauf des Urlaubsjahres.

Das komplette Urteil ist hier: http://www.lexisnexis.de/lexonline
(leider nur) gegen Entgeld zu beziehen. :-(

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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