Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 10.10.2005, 23:21 (vor 6779 Tagen) @ derFragende

meine Meinung:

zu 1: Anspruch war gegeben, aber laut BAT mit dem normalen Urlaub verfallen, da die Möglichkeit des Antretens des Urlaubs nicht wahrgenommen wurde/konnte.

zu 2: ja, jedoch nur auf Antrag, konkruent zum normalen Urlaub. Beachte dabei den neuen TVöD. Termin bis 31.3., vorher bis 30.4.

Beachten, Beamte Bund/Land oder Kommune/Gemeinde

Diese Fragen müsste eigentlich der AG beantworten können. Ist ja seine Pflicht. Wenn es bei euch in Berlin eine Sonderregelung gibt, enthalte ich mich der Stimme -smile-

Grüßle aus Stuttgart
J.Schmitt


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