Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)
meine Meinung:
zu 1: Anspruch war gegeben, aber laut BAT mit dem normalen Urlaub verfallen, da die Möglichkeit des Antretens des Urlaubs nicht wahrgenommen wurde/konnte.
zu 2: ja, jedoch nur auf Antrag, konkruent zum normalen Urlaub. Beachte dabei den neuen TVöD. Termin bis 31.3., vorher bis 30.4.
Beachten, Beamte Bund/Land oder Kommune/Gemeinde
Diese Fragen müsste eigentlich der AG beantworten können. Ist ja seine Pflicht. Wenn es bei euch in Berlin eine Sonderregelung gibt, enthalte ich mich der Stimme -smile-
Grüßle aus Stuttgart
J.Schmitt