Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)
» Hallo,
»
» das BAG hat entschieden, dass der Zusatzurlaub gem § 125 SGB IX den
» gleichen Regeln unterliegt wie der Erholungsurlaub.
Hallo,
es wäre furchtbar nett, wenn du mir den Link zu dem Urteil bzw. die Fundstelle hier angeben würdest.
Viele Dank