Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)

derFragende, Friday, 14.10.2005, 08:43 (vor 6776 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

»
» Redaktioneller Leitsatz: Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte,
» abgesehen von dem Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich
» seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub folgt,
» muß er innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahres geltend gemacht werden.
» Geschieht dies nicht, erlöscht er mit Ablauf des Urlaubsjahres.
»

Danke euch beiden für die Hilfe. Mal sehen ob ich den Knittel Kommentar noch irgendwo finde. :-)


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