Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)

derFragende, Thursday, 13.10.2005, 09:06 (vor 6777 Tagen) @ derFragende

Nach Rückspraachen mit zwei Personalstellen/BL wird die Auffassung vertreten, dass der Sonderurlaub nach § 125 SGB IX nicht in das nächste Kalenderjahr übertragbar ist. Begründung: Der Sonderurlaub wird aufgrund einer bestehenden Behinderung gewährt und soll ja deshalb ausgleichend helfend wirken. Damit sei eine Übertragbarkeit ausgeschlossen, da sie der Funktion des Sonderurlaubes zuwiderlaufe. Zusatz: In Berlin gilt für Beamte, dass nicht genommener Jahresurlaub, übertragbar ist in das nächste Kalenderjahr und bis zum 31.12. dieses Jahres genommen werden kann.
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