Übetragbarkeit des 5 tägigen Zusatzurlaubes (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Monday, 10.10.2005, 11:27 (vor 6779 Tagen) @ derFragende

Hallo,

für den Zusatzurlaub gelten die gleichen Regelungen wie für den Erholungsurlaub.


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