a.o. Kündigung einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte wg. Krankheit (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 07.04.2014, 22:42 (vor 3680 Tagen) @ MoritzF

Hallo Moritz,
in dem von dir geschilderten Fall soll der Koll. sofort zur Gewerkschaft oder ggf. zum RA gehen, denn hier kommst du mit deinen Kenntnissen nicht weiter.
Da brauchst du auch keine Urteile, denn wenn es so ist wie du es schildertst ist hier (von Seiten AG) einiges schief gelaufen.

» Einer Vertrauensperson kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt
» werden.
Diebstahl, Betrug o.ä. ist hier gemeint.

» Wie seht ihr das Risiko, dass der Arbeitgeber bei o.g. Sachverhalt
» beim Integrationsamt die Zustimmung zur a.o. Kündigung erhält
Sofort Kontak zum IA aufnehmen.


» erfolgter IA Zustimmung das Risiko, dass diese Kündigung bei einer
» Kündigungsschutzklage vor Gericht bestätigt wird>
Wieso Risiko. Er kann nur "gewinnen"!

» Kennt ihr dazu eine
» entsprechende Rechtssprechung>
Jede Menge.
Schau mal unter Urteile und auch unter A-Z bei Kündigung.
Da hast du genug zu lesen.

Mach aber hier nicht selber mit dem AG rum.
RA ist hier der richtige Ansprechpartner.

PS: Übrigends kann einer SBV nur gekündigt werden, wenn der BR zustimmt. Macht er dies nicht muss der AG beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen. Chancen - m.E. Null.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion