a.o. Kündigung einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte wg. Krankheit (Kündigung)
Hallo Moritz,
» Ich kann mir zwar nicht
» vorstellen, dass die Kündigungsschutzklage bei diesem Sachverhalt keinen
» Erfolg haben wird, aber "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes
» Hand.....". D.h. ein Risiko bleibt und das möchte ich gerne einschätzen.
Wenn du uns nichts "verschwiegen" hast bleibe ich bei meiner Einschätzung.
Nun hast du schon 2 Meinungen (Wolfgang und meine) zu "Null" Risiko.
Was ich allerdings nicht verstehe ist folgendes:
Wenn der AG nun schon die K. eingeleitet hat und weiterhin angenommen das IA zustimmt wieso interessiert dich dann das Risiko bzgl der Kündigungsschutzklage>
Er hätte doch dann nichts zu verlieren - er kann nur gewinnen. Entweder in Form der Ungültigkeit der K. oder der Zahlung einer Abfindung durch den AG.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter