a.o. Kündigung einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte wg. Krankheit (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.04.2014, 10:55 (vor 3679 Tagen) @ MoritzF

Hallo Moritz,

» Die Urteile habe ich auch schon teilweise durchgelesen. Hier geht es aber
» i.d.R. nicht um die außerordentliche Kündigung eines Mandatsträgers wegen
» Krankheit.
Das kann auch nicht sein, da eine a.o. Kündigung eines durch § 15 KSchG geschützten Mandatsträgers wegen Krankheit bzw. Minderleistung nicht zulässig ist.
Bei Minderleistung stellt sich außerdem die Frage, ob der AG diese Minderleistung überhaupt definieren kann und ob er von der Möglichkeit des § 102 SGB IX der Beantragung eines Nachteilsausgleiches überhaupt Gebrauch gemacht hat.
» Beim jetzigen Stand scheint es zu einer Kündigungsschutzklage zu kommen und
» es wäre hier interessant zu wissen, wie hoch das Risiko vor Gericht ist,
» dass so eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wird.
Bei der geschilderten Lage nahezu Null.

--
&Tschüß

Wolfgang


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