a.o. Kündigung einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte wg. Krankheit (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.04.2014, 15:52 (vor 3679 Tagen) @ MoritzF

Hallo Moritz,

aus deinem Posting stellt sich bei nochmaligem Durchlesen die Frage, ob der AG die Kündigung evtl. bereits vor der Beteiligung des IA ausgesprochen hat.

Wäre das der Fall, wäre die Kündigung sowieso schon deswegen aus formalen Gründen gem. § 87 SGB IX rechtswidrig. Ausspruch der Kündigung ggü. einem sbM ohne vorliegende Zustimmung des IA ist ein unheilbarer Formfehler.
Das würde einen Arbeitsrichter besonders freuen, da er dann gar nicht mehr die inhaltlichen Gründe prüfen müßte und die Urteilsbegründung seeehr kurz ausfallen könnte.

Es gibt halt AG, die selbst zum Kündigen zu blöde sind.

--
&Tschüß

Wolfgang


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