a.o. Kündigung einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte wg. Krankheit (Kündigung)

MoritzF, Tuesday, 08.04.2014, 22:12 (vor 3679 Tagen) @ albarracin

» Hallo Moritz,
»
» aus deinem Posting stellt sich bei nochmaligem Durchlesen die Frage, ob der
» AG die Kündigung evtl. bereits vor der Beteiligung des IA
» ausgesprochen hat.
»
» Wäre das der Fall, wäre die Kündigung sowieso schon deswegen aus formalen
» Gründen gem. § 87 SGB IX rechtswidrig. Ausspruch der Kündigung ggü. einem
» sbM ohne vorliegende Zustimmung des IA ist ein unheilbarer Formfehler.
» Das würde einen Arbeitsrichter besonders freuen, da er dann gar nicht mehr
» die inhaltlichen Gründe prüfen müßte und die Urteilsbegründung seeehr kurz
» ausfallen könnte.
»
» Es gibt halt AG, die selbst zum Kündigen zu blöde sind.

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Das IA hat in der Tat wirklich nicht zugestimmt, sondern einfach die Frist zur Stellungnahme verstreichen lassen. Soweit ich informiert bin, wird Schweigen in d. Fall als Zustimmung zur Kündigung gewertet. Bei Nachfrage beim IA hieß es, dass die zuständige Sachbearbeiterin "ungeplant" krank geworden ist und deshalb keine weitere Bearbeitung erfolgte. Nun muss sich mein schwerkranker Kollege dem Gerichtsverfahren (Kündigungsschutzklage) aussetzen. Aufgrund der bis dato vorliegenden Aussagen, gehe ich jedoch davon aus, dass das Risiko die Kündigungsschutzklage zu verlieren gegen Null geht.

Viele Grüße
Moritz


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