Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretung mit BR (Allgemeines)
Hallo,
hier wäre erst einmal die Frage, welche Infos vermisst der BR von der SBV? Denn nicht alle Infos darf die SBV an den BR geben. Bei bestimten Infos bedarf es der Zustimmung des Schwerbehinderten.
Unerstützung bei Anträgen gehört zu den Aufgaben der SBV. Es wäre ggf einmal der Weg, einen entsprechenden TOP, Zusammenarbeit auf die TO der BR-Sitzung zu nehmen, möglich.
Weiter wäre es hier interessant, welche Infos bekommt der BR und die SBV nicht? Handelt hier ggf der AG nicht wie im SGB IX vorgesehen?
Letztlich, ja es kommt immer wieder vor, dass SBVn "klein BR" spielen möchten. Also nicht erkennen, dass die jeweligen Gesetze unterschiedliche Aufgaben vorsehen.
Auch dieses könnte ein guter TOP sein.