Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretung mit BR (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 19.06.2016, 13:43 (vor 3777 Tagen) @ Holz

Wie ist denn die Sachlage, wenn der BR sich Stellungnahmen von extern (Gewerkschaft, Rechtsanwalt) holt?

Was soll daran besonderes sein ?


Aktuelles Thema ist die Änderung von Dienstzeiten im Dienstplan. Der BR hat Rechtsberatung bei der Geschäftsführung beantragt. Da dies ein Thema ist welches auch die Schwerbehinderten als Gruppe betrifft, muss die SBV beteiligt werden.

An was muß die SBV beteiligt werden, wenn der BR seine Arbeit organisiert ? Die Auskunftsrechte der SBV richten sich erst mal nur gegen den AG.
In einer funktionierenden Zusammenarbeit würden SBV und BR ihr Vorgehen koordinieren und die SBV und der BR zB gemeinsam die externe Beratung beantragen.
Ist dies nicht der Fall, bekommt halt die SBV das Ergebnis erst im Rahmen einer BR-Sitzung zur Kenntnis, wenn das Thema auf der TO steht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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