Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretung mit BR (Allgemeines)

Monica99, Friday, 17.06.2016, 12:03 (vor 3779 Tagen) @ garda

Hallo,

klar, der BR muss die SBV NICHT in den BR Verteiler aufnehmen. ABER: Die SBV hat das Recht in alle Sitzungsunterlagen einzusehen während der Sitzing. Bedeutet, der BR/ Sitzungsleitung MUSS alle die Sitzung betreffenden Unterlagen beteithalten und durch das dann während der Sitzung notwendige Studium dieser Unterlagen dauert die Sitzung dann länger. Weiter kann wegen unzureichender Behandlung von Punkten sofern diese auch oder nur Schwerbehinderte betreffen kann die SBV Beschlüsse aussetzen.

Dieses alles kann den BR dazu bewegen, die SBV besser und früher zu informieren. Aber auch die SBV muss mit dem BR zusammenarbeiten, also beidseitige Info!

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mfg Monica


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