Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretung mit BR (Allgemeines)

Holz, Thursday, 16.06.2016, 17:45 (vor 3780 Tagen) @ werner 10

Hallo zusammen,

denke, meine Fragestellung passt hier am besten.

Ausgangssituation: Ich bin SBV aber nicht BR.

Ich bin als SBV mit meinem BR eigentlich ganz zufrieden, was mir aber auffällt ist, dass ich einige Infos nicht bekomme.
Oftmals heißt es in einer BR-Sitzung, das schicken wir euch per e mail rund und ich bekomme diese Infos nicht.
Habe in der letzten Sitzung die Frage gestellt, ob ich diese Infos nicht auch per Mail bekommen könnte.
Die Antwort war, da ich kein BR bin, kann ich diese Infos nicht bekommen / in den Verteiler nicht aufgenommen werden. Du bist ja "nur" SBV.
Gerade was Themen rund um den Dienstplan angeht, bin ich gerade auch als SBV zu beteiligen.

Habe mir heute die Arbeit gemacht und habe den §95 SGB IX und den §80 BetrVg gegeneinander gelegt, hier werden die Aufgaben der SBV und des BR`s beschrieben, die zu einem großteil Deckungsgleich sind.

Hat jemand einen Rat für mich? Momentan würde ich dem BR einen Brief schreiben, in dem ich darum bitte, dass mir diese Infos auch zu gesandt werden. In diesem Brief würde ich die Deckungsgleichheit der beiden Paragraphen raus arbeiten und darauf verweisen, dass SBV als auch BR Mitarbeitervertretungen im gleichen Unternehmen sind und wir gut zusammenarbeiten sollten. Ebenso würde ich auf die Verschwiegenheit/Geheimhaltung gem. 79 BetrVg und §96 ABS 7 SGB IX hinweisen.
Den §99 SGB IX, die Zusammenarbeit werde ich noch erwähnen.

Ich weiß, es ist verzwickt. :-P ✿


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