Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretung mit BR (Allgemeines)
Hallo,
mal ganz grundsätzlich: nicht der BR ist dein Ansprechpartner sondern der Arbeitgeber.
Fordere den Arbeitgeber auf, dich in erforderlichem Umfang aufgrund deiner eigenen Rechtsgrundlage zu beteiligen und zu informieren.
Sicherlich sollte dich auch der BR informieren aber in erster Pflicht ist der Arbeitgeber bzw. der Beauftragte des Arbeitgebers.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael