Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretung mit BR (Allgemeines)
Hallo,
Außerdem ist der entscheidende Unterschied zwischen SBV und BR der Zeitpunkt der Unterrichtung. Sind sbM betroffen, ist eine SBV idR sehr viel früher und konkreter zu unterrichten als ein BR. Deswegen liegt auch Monica ziemlich falsch, wenn sie auf die Sitzungsunterlagen des BR verweist. Liegt dem BR ein Mitbestimmungstatbestand zur Entscheidung vor, ist es bereits idR für die Unterrichtung/Anhörung der SBV viel zu spät. Die SBV muß dann angehört werden, wenn sie noch auf die Entscheidung des AG Einfluß nehmen kann. Das ist idR nicht mehr der Fall, wenn ein AG dem BR eine bereits getroffene Entscheidung zur Ausübung der Mitbestimmung vorlegt.
Es stimmt zwar, dass der Zeitpunkt der Unterrichtung des SBV viel früher liegt. Doch es ist auch dann nicht zu spät, wenn die SBV dieses Wissen/Unterrichtung erst via BR-Sitzung erfährt. Denn sie kann auch dann noch wirkungsvoll handeln und sogar den AG besser treffen.
Sie muss nur dann 1. den Beschluss des BR aussetzen, wenn der BR die Zustimmung nicht wegen Verletzung des § 95 SGB X verweigert und die SBV kann und sollte dann die Maßnahme des AG aussetzen.
Bedeute für den AG, alles nochmals von vorne. Dieses ist dann für den AG sehr lehrreich. Weiter kann sie dann auch noch zusätzlich Beschlussverfahren gegen den AG einleiten. Sie hat dann sogar "frische" belegbare Fakten.
--
mfg Monica