Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 10.06.2015, 15:21 (vor 3257 Tagen) @ Tanilein

Hallo,

Entschuldige bitte, das hatte ich übersehen.

Ist denn ein Stellvertreter ZWINGEND ?

Ja, wegen § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Schon mal gelesen ?
Hast Du nie Urlaub ??? Bist Du nie krank ?


Wenn ich ehrlich bin, wird mir heiß und kalt, wenn ich lese, dass ich selbst die Neuwahl des StV initiieren muss.

Und wie bist Du dann gewählt geworden ???


Ich weiß ÜBERHAUPT nicht, wie so etwas geht !!

Und wie bist Du dann gewählt geworden ???


Gibt es da irgendwo Quellen, wo ich nachlesen kann, was genau ich zu tun habe ?

Wie wäre es zB mit der Wahlordnung ?
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/index.html


Ich kriege gerade richtig Angst.

Bist Du sicher, daß Du die Richtige für das Amt bist ???

--
&Tschüß

Wolfgang


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