Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.06.2015, 12:42 (vor 3253 Tagen) @ Tanilein

Wo genau ist dein Problem, Wolfgang ?

der von Dir erweckte Anschein von Unwissenheit, mangelnder Eigeninitiative und evtl. auch fehlender Konfliktbereitschaft.


Mir geht dein oberleherhafter, aggressiver Tonfall auf die Nerven.

Ein beliebtes Ablenkungsmanöver - auch von manchen in diesem Forum - wenn einem die Antwort nicht in den Kram passt, wen einem eigene Unzulänglichkeiten nicht in den Kram passen.
Das hier jedenfalls ist in erster Linie ein Rechtsforum zu juristischen fragen und keine Kuschelgruppe nach dem Motto "Ach du armes Hascherl".

Wenn dich ein Thema nervt oder du der Meinung bist, es ist überflüssig, warum ignorierst du es nicht einfach statt dich wiederholt zu verewigen ?

Weil es darum geht, daß Du die Anforderungen eines sehr anspruchsvollen Amtes nicht unterschätzt und Dein leider vom Gesetzgeber aufgezwungenes Einzelkämpferdasein im Rahmen deiner Möglichkeiten so schnell wie möglich sinnvoll auskleiden kannst.

Noch einmal: ich bin seit Februar im Amt ( also noch frisch ) bei lediglich 12 Schwb.

Meine Haupttätikeit ist NICHT die SchwbV (die ich auch nicht, wie du, schon zig Jahre mache ), sondern eine völlig andere.
Ich mache das alles NEBEN meinem Hauptjob, da man mir nicht den Krümel einer Freistellung gewährt.

Das ist ein Problem, daß man in 4 Monaten schon hätte angehen und lösen können.


Ich hatte in meinem letztem post bereits klargestellt, dass ich ein wenig "überschnell" hier gepostet habe, weil ich im ersten Moment geschockt war, dass ich eine Wahl organisieren musste und so gar keine Ahnung davon hatte.

Hoffentlich hast Du für die Zukunft gelernt, daß es in derartigen Foren zuerst einmal um Sachfragen geht.

Mittlerweile bin ich da schon geordneter, auch und vor allem dank der anderen, für mich hilfreichen und konstruktiven Beiträge hier.

Hoffentlich


Ich habe auch keine Lust, hier künftig Angst haben zu müssen, eine Frage zu stellen, nur weil sie mich in meiner Anfängernaivität bloßstellen könnte und im Zweifelsfall dann Leute um die Ecke kommen, die sich nur in einem Mühe machen, nämlich den Fragenden auf unangemessene Art von der Seite anzublaffen und zu tadeln.

Noch mal: Bei reinen Sachfragen mit einer vernünftigen, sachlichen Fallschilderung wird Dich hier niemand "anblaffen", wenn du selbst erst einmal das Nötige so weit wie möglich selber klärst und Dir aneignest.


Und keine Angst und noch einmal zu deinem Verständnis: ich bin durchaus in der Lage, das SGB aufzuschlagen, denn das ist mein täglich Brot.

An dieser Aussage waren nach deinen ersten Postings erhebliche Zweifel gerechtfertigt, den sonst hättest du die Frage nach der Notwendigkeit mindestens eines "Stellis" gar nicht erst stellen müssen, wenn Du wirklich § 94 SGB IX gelesen hättest.


Aber: eine Wahl PRAKTISCH zu organisieren ist eine andere Baustelle.

Aber auch nicht so schwer, wenn man mal in die WO schaut - vor allem, wenn der Umgang mit Rechtsvorschriften angeblich "tägliches Brot" ist.
Denn dann hättest du auch normalerweise selber herausfinden können, daß
- Du mindest 3 WV-Mitglieder brauchst
- diese WV-Mitglieder nicht zwingend selber schwerbehindert/gleichgestellt sein müssen
- diese WV-Mitglieder für die Tätigkeit als WV von der Arbeit freigestellt werden müssen.
- diese WV-Mitglieder einen eigenständigen Schulungsanspruch haben
- und Deine formale Aufgabe lediglich wäre, die Bestellung des WV schriftlich im Betrieb bekannt zu machen.

Deswegen habe ich dich ja auch gefragt, wie du gewählt worden bist, denn es hätte von der letzten SBV-Wahl und auch von PR-Wahlen fachkundige Menschen im Betrieb gegeben, die du mal hättest fragen können, statt die "Drama-Queen" zu geben - unabhängig davon, ob diese Menschen selbst wieder als WV hätten arbeiten wollen.

Und ich habe deshalb HIER gefragt, weil ich davon ausging und immer noch gehe, dass dieses Forum genau dafür gedacht ist.

Das ist durchaus richtig, es ersetzt aber nicht eigenes Denken, Handeln und Eigeninitiative, wenn man das Amt wirklich sinnvoll ausfüllen will.


So, habe ich mich nun genug vor dir für mein Post gerechtfertigt ?

Dann ist es ja gut !

Ansonsten kann ich gerne noch den Boden küssen, auf dem du läufst.

... und Du kritisierst Unsachlichkeit ???


Ich hoffe nur, wenn du dich in deinem Leben mal in einer neuen Aufgabe wiederfindest ( was ja unwahrscheinlich ist, denn du machst ja BR und Schwbv-Tätigkeit seit über 20 Jahren und verfügst deshalb naturgemäß über viel Erfahrung) und dich ganz am Anfang ein bißchen naiv anstellst, dass du dann an Leute gerätst, die dir erstmal erzählen, wie schwach und überflüssig du bist, anstatt ihre Energie darin zu inverstieren, dir zu helfen oder dich zumindest einfach ingnorieren.

Sei getröstet - auch in meinem Leben gab es schon verschiedentlich neue Anfänge und neue Aufgaben, in die ich mich erst einarbeiten mußte

--
&Tschüß

Wolfgang


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