Stellvertreter weggefallen ->Konsequenz ? (Wahlen)

garda, Berlin, Thursday, 11.06.2015, 12:27 (vor 3256 Tagen) @ Tanilein

Einen Wahlvorstand benötigst du nur, wenn du das förmliche Wahlverfahren durchführen musst.

Förmlich gilt immer dann, wenn du mehr als 50 Wahlberechtigte hast und/oder die Dienststellen nicht unmittelbar beieinander sind so das man sich nicht einfach versammeln kann.

Das einfache Wahlverfahren findet sonst statt - Achtung, es gibt hier nicht etwa ein Wahlrecht! - und erfordert nur eine rechtzeitige Ausschreibung und eine meist recht kurze Wahlversammlung.

Findet sich übrigens niemand der will, bleibst du tatsächlich allein, was nicht ratsam ist.

Ach so und noch was: hast du schon über das Thema Schulung für dich nachgedacht? Spezielle Wahlschulungen gibt es aber leider meist nur zu den offiziellen Wahlterminen alle 4 Jahre.

Alles Gute und viel Mut.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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