Vertreterregelung (Allgemeines)

Thomas Thulke @, Tuesday, 12.02.2002, 11:17 (vor 8108 Tagen)

Hallo Liebe Mitstreiter,
wir hatten letzte Woche ein Koordinierungstreffen
aller GSchwbVP und KSchwbVP in Cuxhaven. Hier kam eine
Frage auf die keiner von uns genau beantworten konnte.
Vielleicht besteht die Möglichkeit ja hier. Folgendes
Problem: Wenn in einen Unternehmen SchwbVP mit einem
Vertreter gewählt wurde und der SchwbVP tritt von
seinem Amt zurück, ist doch automatisch der Vertreter
als SchwbVP tätig> Wenn jetzt aber der Vertreter
erkrankt, ist dann der GSchwbVP, wenn ein gewählter
vorhanden ist, dann dafür zuständig. Es ist aus dem
SGB IX nicht eindeutig zu erlesen. Ich hoffe auf
Antworten. Für eure Bemühung bedanke ich mich schon im
Voraus.


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