Re: Vertreterregelung (Allgemeines)

Jürgen Schmitt @, Friday, 08.03.2002, 14:16 (vor 8056 Tagen) @ Thomas Thulke

Hallo Thomas,
in §97 abs.6 steht: ....und von den
Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe
nicht geregelt werden können....

Das heißt, die GSV kann dann im Krankheitsfalle
vertreten, da die örtlichen es aufgrund
Amtsniederlegung bzw. Erkrankung nicht regeln können.

Besuch bitte auch mal meine HP http://wwwbehc.de.vu

Liebe Grüße aus Stuttgart,
Jürgen Schmitt, GSV Klinikum Stuttgart


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