Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.04.2017, 14:33 (vor 2572 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

die Diskussion hatten wir schon mal vor zwei Monaten:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=21898#p21911

Und Hendrik hat leider völlig übersehen, daß zumindest vor dem in-Kraft-treten des BTHG Düwell diese Meinung ausdrücklich geteilt hat(LPK-SGB IX, § 85 Rn 84).

In Angelegenheiten der SBV allerdings würde ich die Auslegung der BIH nicht unbedingt als der Weisheit letzter Schluß ansehen. Die lagen in der Vergangenheit schon häufig daneben und haben manche Rechtsauslegung sehr exklusiv gehabt. SBV-Rechte und damit Kollektivrecht ist nun mal bei ihnen eher Randthema ggü. dem Individualarbeitsrecht.

Viel interessanter wird es sein, ob und wie sich die Standardkommentatoren dazu äußern.
Ich bin da allerdings nicht sehr optimistisch, da § 95 Abs. 2 Satz 3 nF SGB IX ausdrücklich auf den "Ausspruch" der Kündigung ggü. dem sbM abhebt und nicht auf die Beteiligung des Integrationsamtes.
Man mag zwar inhaltlich und praxisorientiert mE sehr berechtigt im Gesamtzusammenhang mit § 95 SGB IX argumentieren, daß eine sinnvolle Einflußmöglichkeit nach Zustimmung des IA kaum noch gegeben ist, aber ich fürchte, daß Kommentierung und Rechtsprechung mehr auf den Wortlaut abheben werden.

@Hendrik: Du machst es Dir und anderen einfacher, wenn Du statt Seitenzahlen die juristisch korrekte Zitierweise der Randnummern (Rn) benutzt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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