Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Heinrich, Thursday, 06.04.2017, 11:45 (vor 2571 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

muss etwas klarstellen, da so nicht ganz richtig was ich vorher geschrieben habe. Bei Kündigung hat der BR/PR nicht wie bei Einstellungen/Versetzungen eine echte Mitbestimmung sondern der BR/PR kann einer Kündigung zustimmen oder widersprechen. Der Widerspruch des BR/PR hat aber Folgen, er eröffnet dem AN bessere Möglichkeiten vor dem ArbG.

Eine negative Stellungnahme der SBV ergibt dieses nicht!

Eine negative Stellungnahme der SBV hat nie direkte Folgen oder Verpflichtungen für den AG. Er sollte/muss sie nur zur Kenntnis nehmen, kann aber dann unverändert weitermachen. Also lesen und dann in die Ablage damit, das war es dann.

Der BR/PR kann dem AG im Gegensatz auch erklären, dass diese ja noch andere Fälle mit "echter/voller" Mitbestimmung haben die auch noch behandelt werden müssen zB auch Zustimmungen zur Mehrarbeit und die nun zu behandelnde Kündigung nun so viele Ressourcen bindet und Vorrang hat. Ein AG versteht diesen Hinweis dann.


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