Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Cebulon, Tuesday, 04.04.2017, 20:15 (vor 2550 Tagen) @ Downunder

Hallo, ich finde es ganz schön "mutig", hier im Forum längere Passagen eines urheberrechtlich geschützten Aufsatzes im Wortlaut zu zitieren. Das kann Kosten verursachen!

Eine Zusammenfassung des Aufsatzes von Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink gibt's bei JURION, wonach die Unterrichtung durch den AG nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unverzüglich zu erfolgen habe und das gesetzliche Merkmal der Unverzüglichkeit nur dann als erfüllt anzusehen sei, wenn der AG die SBV spätestens gleichzeitig mit dem Integrationsamt einschalte.

Sonst wäre es nicht unverzüglich, sondern schuldhaft zögerlich mit Unwirksamkeitsfolge.

Gruß,
Cebulon


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