Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Cebulon, Thursday, 06.04.2017, 12:11 (vor 2567 Tagen) @ lunos1961

Mir erschließt sich nicht wie eine ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nach dem Zustimmungsverfahren gemäß §§ 85 ff. SGB IX erfolgen kann.

Hallo lunos, mir auch nicht: Gleichfalls nicht Kommentar Hauck / Noftz, SGB IX, § 87 Rn. 5. Ebenso auch nicht dem Kölner Fachanwalt für ArbR Dr. Detlef Grimm in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Ansicht von Arbeitsrechtlern im Schrifttum wie folgt:

"Nach meinem Verständnis muss damit die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung schon vor einem Antrag des Arbeitgebers beim Integrationsamt auf Zustimmung zur Kündigung nach § 85 SGB IX (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung: § 168 SGB IX ) erfolgen."

Gruß,
Cebulon


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