Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Cebulon, Tuesday, 04.04.2017, 19:22 (vor 2571 Tagen) @ Brandenburg

Ich denke, dass das Problem darin begründet ist, dass der Gesetzgeber nur vorgegeben hat, dass eine Kündigung ohne vorherige Beteiligung der jeweiligen Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist.

Hallo, das ist nach der Fachliteratur zu eng. Vergl. zum Beispiel nur Dr. Till Sachadae, Der Personalrat 2/2017, wonach auch eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung der SBV zur Unwirksamkeit führt. Er argumentiert da nur konsequent: Denn die Klausel wurde ja genau deshalb ins Gesetz geschrieben wegen den von vielen SBVen (nicht nur in diesem Forum) massenhaft beklagten nicht ordnungsgemäßen Unterrichtungen bzw. Anhörungen der SBV bei personellen Maßnahmen:

"Dabei ist die neue Bestimmung aus systematischen und teleologischen Gründen weit auszulegen und führt deshalb auch dann zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zwar nicht vollständig unterblieben ist, sie jedoch fehlerhaft erfolgte, zum Beispiel durch unvollständige oder falsche Informationen oder zu späte Beteiligung."

Gruß,
Cebulon


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