Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Heinrich, Thursday, 06.04.2017, 09:58 (vor 2549 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

Mir erschließt sich nicht wie eine ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
nach dem Zustimmungsverfahren
gemäß §§ 85 ff. SGB IX erfolgen kann.

Nach dem Zugang der Stellungnahme des IA zur beabsichtigten Kündigung, hat die SBV doch dann erst ALLE notwenigen Infos. Sie hat dann ggf auch Kenntnis vom IA darüber stimmt dieses überhaupt der Kündigung zu oder regt es ggf Maßnahmen an um von der Kündigung doch noch absehen zu können.

Somit hat die SBV dann alle Infos und Möglichkeiten um im Rahmen einer Stellungnahme, denn die SBV hat im Gegensatz zum BR/PR kein Mitbestimmungsrecht,den AG dazu zu bewegen doch noch von einer geplanten Kündigung abzusehen.

Die SBV hat ja auch nur wie BR/PR eine bestimmte Zeit zur Stellungnahme. Würde der AG die SBV schon zu dem früheren Zeitpunkt, also zeitgleich mit dem Anschreiben an das IA gem. § 85 beteiligen, fehlten der SBV ganz wichtige ggf entscheidende Fakten, nämlich die Stellungnahme des IA.

Weiter kann dann die SBV ja auch versuchen noch im Rahmen ihrer Mitarbeit/Teilnahme an der BR/PR Sitzung diese davon zu überzeugen der Kündigung nicht zuzustimmen.


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