Beteiligung der SBV - Urteil des LAG BW (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 26.01.2018, 20:07 (vor 2280 Tagen) @ rehbach2010

Moin Moin,

ich kann dieses Urteil auch aus einer anderen Sicht nicht nachvollziehen.
Nach $84,1 SGB IX alt (schreibe von zu Hause habe kein aktuelles SGB IX hier) hat der Arbeitgeber die SBV, Personalvertretung und Integrationsamt zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis gefährdet sein kann. Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Abmahnung - Vorstufe zur Kündigung - auszusprechen, ist dieses Stadium erreicht. Daher ist bei einem aus Sicht des Arbeitgebers abmahungswürdigen Vergehen die SBV einzubeziehen. So zumindestens meine Rechtssicht auf diesen Fall.

Zudem verstehe ich nicht, wie sich dies mit §95,2 SGb IX verträgt, nachdem der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Belangen, die einen Schwerbehinderten betreffen, umverzüglich zu infomieren und vor einer Entscheidung anzuhören hat.
Welcher Richter will mir erzählen, dass eine Abmahnung - ob berechtigt oder unberechtigt - als Vorstufe zur Kündigung den Schwerbehinderten nicht betrifft?

Liebe Grüße

Hendrik


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