Beteiligung der SBV - Urteil des LAG BW (Umgang mit Arbeitgeber)
Das Problem ist nur, dass die Darlegung einer Arbeitspflichtverletzung aufgrund der Behinderung oftmals sehr, sehr schwierig ist und kein Arbietgeber letztlich sagen wird, dass die Abmahnung oder andere Maßnahmen aufgrund der Behinderung erfolgt ist.