Wiedereingliederung - Abweichung von Arzt-Empfehlung (Allgemeines)

Pernille, Monday, 19.02.2018, 14:10 (vor 2258 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,
Rein aus dem Bauch heraus, frage ich mich, woher du die Einschätzung ableitest, dass der MA 4 Std./Tag arbeiten kann. Dieses steht ja entgegen der Arztmeinung von 2 Std./Tag, also 10 Std die Woche.

Weil

Mit seinem Arzt hat er abgesprochen, dass er 10 Stunden in den ersten vier Wochen macht. Der Arzt hatte im Formular zwei Stunden am Tag geschrieben. Mit dem Arzt hatte der MA abgesprochen, dass er selbst entscheiden kann, ob es tatsächlich zwei Stunden am Tag ist oder vier Stunden die ersten zwei Tagen etc.

Sollte der MA wirklich 4 Std./Tag arbeiten können, wären 5 x 4 Std. zu leisten.

Warum? Er kann die Montag und Dienstag vier Stunden am Tag, dann am Mittwoch zwei Stunden. Dann Donnerstag und Freitag frei.

Meinst Du nicht, dass dieses den eigentlichen Sinn der Wiedereingliederung aufhebt?

Der Arzt steht doch dahinter. Mir geht es nur darum ob sie erneut einen Bescheid vom Arzt sich holen soll. Es ist wahrscheinlich so im Formular geregelt, dass er es irgendetwas ankreuzen muss. Er hat zwei Stunden gesagt mit dem Nebensatz, "Sie können auch vier Stunden am Tag. Tun Sie das was Sie meistern können."


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