Wiedereingliederung - Abweichung von Arzt-Empfehlung (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 02.03.2018, 10:31 (vor 3156 Tagen) @ Vertigo

Ich habe hierzu auch eine Frage. Was passiert, wenn der behandelnde Arzt einen WE schreibt und die Betriebsärztin ablehnt und eine Wiedereingliederung ablehnt oder ändern will.
Welche Anordnung ist dann für den AG bindend? Die des behandelnden Arztes oder die der Betriebsärztin?

LG


Hey,
Wenn der AG (Betriebsärztin) eine Wiedereingliederung ablehnt, so muss er dies begründen. Dies gilt auch bei einem Änderungswunsch des Wiedereingliederungplans.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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